Allgemeine Geschäftsbedinungen.
Folgende Fahrzeuge, welche die zulässige Fahrzeugbreite und Fahrzeughöhe überschreiten, sind vom Waschen in der Waschstraße ausgeschlossen:
Max. Fahrzeughöhe: 2,05 m
Max. Fahrzeugbreite: 2,20 m
Max. Reifenbreite: 350 mm
Min. Bodenfreiheit: 65 mm
Die Reinigung der Fahrzeuge im Autowaschpark Perfect Carwash in Kempten erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Der Betreiber des Waschparks gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach dem Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
2. Die Benutzungs-, Bedienungs- und Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers bzw. dessen Personals sind zu beachten.
3. Der Betreiber bzw. das Personal des Autowaschparks hat alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen kann. Der Benutzer der Waschstraße ist verpflichtet, den Betreiber bzw. dessen Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschstraße führen könnte. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden.
4. Der Betreiber haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße haftet der Betreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sein denn, da ss der Betreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden hat der Benutzer dem Betreiber noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
5. Haftung des Betreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören, (z. B. Spoiler, Antenne, Spiegel, Zierleisten o. ä.) verursacht worden ist, außer den Betreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher; Einfahrt- und Benutzungshinweise verursacht wurden, es sei denn, den Betreiber trifft grobes Verschulden.
7. Von der Haftung ausgeschlossen sind:
• Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen
• Fahrzeuge mit Spurenverbreiterungen an der Hinterachse
• Felgen mit überstehendem Feigenrand (Felge breiter als Reifen)
• Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 50 mm
• Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre
• Schäden an eloxierten Teilen
• von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden
Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 9, D-87437 Kempten
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Persönlich haftender Gesellschafter:
Perfect Carwash Verwaltungs GmbH, Kempten (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 12644, mit der Befugnis – auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.